Ratsbeschlüsse zur ZUE

Der Beschluss des Rates der Stadt Haltern am See vom 28.09.2023

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bezirksregierung Münster Verhandlungen zur Einrichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes zur
Unterbringung von Flüchtlingen mit maximalen 400 Plätzen unter nachfolgend genannten Rahmenbedingungen aufzunehmen:

1.Ein niederschwellig und unbürokratisch geregelter Zugang von Ehrenamtlichen und externen Beratern/Beraterinnen, der qualifizierten Beratung und Betreuung der Flüchtlinge sowie der Schaffung eines Einrichtungsbeirates, in dem seitens der Kommune Mitglieder der Verwaltung sowie des Rates und der Halterner Zivilgesellschaft vertreten sind. Die vorgenannten Punkte sind verbindlich in den Verträgen mit der Bezirksregierung Münster zu regeln.
2. a) Die Verwaltung wird beauftragt, in ihren Verhandlungen mit der Bezirksregierung zudem zu verlangen, die über die in Ziff. 1 beschriebenen Bedingungen hinaus, die Forderungen des Asylkreises zum Betrieb der ZUE umzusetzen, insbesondere
hinsichtlich der Verweildauer von bis zu maximal 6 Monaten.

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Beirat für die ZUE