Beirat für die ZUE

Das Netzwerk Asylkreis hat dem Bürgermeister u.a. diese Vorschläge unterbreitet für den Beirat der ZUE:

1. Besetzung des Beirates
Der Beirat besteht aus jeweils zwei Vertreter:innen der folgenden
Gruppierungen/Institutionen:
- Stadtverwaltung Haltern am See
- Bewohnende der ZUE
- Anwohnende der ZUE
- Ehrenamtliche vom Asylkreis und/oder VITUS e.V.
- Kirchengemeinden
- Caritasverband
2. Aufgaben des Beirates
Der Beirat vertritt die Bedürfnisse der Bewohnenden der ZUE und berücksichtigt hierbei Interessen der Anwohnenden sowie der Halterner Zivilgesellschaft.
Der Beirat überwacht die Umsetzung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Stadtverwaltung und Bezirksregierung bzw. Bezirksregierung und weiteren Beteiligten am
Betrieb der ZUE.

Als „Beteiligte am Betrieb der ZUE“, wird im Folgenden die
Einrichtungsleitung (Bezirksregierung), Betreuungsleitung, Verpflegungsdienstleitung und Sicherheitsdienstleitung, die sozialen Beratungsleitungen sowie ggf. weitere Beteiligte
und Dritte verstanden.
Der Beirat fördert die Kommunikation zwischen den Bewohnenden, den Anwohnenden und den Beteiligten am Betrieb der ZUE sowie anderen relevanten Stellen.
Der Beirat bzw. die aus seiner Mitte zu wählenden zwei Vorsitzenden sind Ansprechpartner:innen für Bewohnenden der ZUE, Anwohnenden, Ehrenamtlichen und hauptamtliche Beratenden sowie die Halterner Zivilgesellschaft insgesamt.
3. Befähigung des Beirates
Zur Ermöglichung der effizienten Aufgabenerfüllung durch den Beirat arbeiten die Beteiligten am Betrieb der ZUE vertrauensvoll und transparent mit diesem zusammen.
Jede Beteiligte zum Betrieb der ZUE benennt dem Beirat eine/n festen Ansprechpartner:in und Vertreter:in.
4. Beiratssitzungen
Der Beirat trifft sich regelmäßig mindestens quartalsweise sowie anlassbezogen jederzeit.
Auf Wunsch des Beirates nehmen die Ansprechpartner:innen bzw. Vertreter:innen der Beteiligten am Betrieb der ZUE an den Beiratssitzungen teil. Moderation und Protokollführung vereinbart der Beirat zu Beginn jeder Sitzung.

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