Was uns die ZUE kostet

Stellungnahme des Asylkreises Haltern am See zur Pressemitteilung der Stadt vom 10.09.2024 „Aktueller Sachstand zur ZUE am Lippspieker“ sowie zum Pressebericht der Halterner Zeitung vom 11.09.2024, „ZUE zehn Jahre am Lippspieker“

In der Pressemitteilung der Stadt Haltern sowie in dem Artikel der Halterner Zeitung werden die geplante, vom Land betriebene Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete mit einer von der Stadt betriebenen eigenen, kommunalen Unterbringung verglichen. Die Pressemitteilung und der Artikel geben die Position des Bürgermeisters und der Mehrheit des Stadtrates wieder. Es wird die Auffassung vertreten, dass eine Landesunterkunft günstiger sei als eine kommunale Unterbringung. Der Asylkreis Haltern ist der Auffassung, dass dieser Vergleich unvollständig ist und zu einem unzutreffenden Ergebnis kommt. Entgegengesetzt zur Position des Bürgermeisters und der Mehrheit des Stadtrates schätzt der Asylkreis eine kommunale Unterbringung aus folgenden Gründen als günstiger ein.

1. Bei den Kosten (Ausgaben) der beiden Unterbringungsalternativen werden Einnahmen nicht einbezogen. Die Stadt Haltern müsste - anders als der Artikel nahelegt - die 12,5 Mio. für eine kommunale Unterbringung nicht allein aus eigenen Mitteln aufbringen. Denn das Land überweist der Kommune pro zugewiesener geflüchteten Person eine monatliche Kostenpauschale von 1013,- € (rückwirkend zum 01.01.2024), darin sind auch mindestens zu einem Viertel Miet-, Pacht und Unterhaltungskosten für die Unterkünfte enthalten.

2. Der Vergleich schätzt die Kosten und Nutzen einer schlechteren Beschulung und Betreuung in der ZUE (im Vergleich zur kommunalen Unterbringung) falsch ein. In der ZUE findet keine wirkliche Beschulung statt. Das Recht auf Schulausbildung wird damit massiv eingeschränkt. Selbstverständlich verursachen die bei einer kommunalen Unterbringung notwendigen Kindergarten- und Schulplätze Kosten. Dass Kita- und Schulbesuch aber auch Nutzen für die Integration haben und misslungene Integration zukünftig zu erheblich größeren Kosten führen wird, blendet der Vergleich aus.

3. Der zunehmende Bedarf sowie die Kosten und der Nutzen ehrenamtlicher Arbeit werden in dem Vergleich übersehen. In einer Landeseinrichtung sind der Zugang zur Verfahrensberatung, psychosozialen Beratung und zum unabhängigen Beschwerdemanagement für die Bewohner*innen zweifelhaft. Durch die Kürzungen der anvisierten Sozialberatung in der ZUE im Landeshaushalt wird der bereits jetzt zu verzeichnende Personalmangel größer werden. Dieser Mangel kann kaum noch durch die bereits jetzt schon überlasteten ehrenamtlichen unbezahlten Anlaufstellen ausgeglichen werden. Auch dies verursacht (in Geldeinheiten schwer bewertbare) Kosten, die in dem Vergleich übersehen werden.

4. Die Verlagerung von Kosten auf die Landes- und Bundesebene, letztlich auf die Steuerzahler*innen insgesamt, wird ausgeblendet. Die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten in Landeseinrichtungen durch den Betreuungsdienst, die Security und die Mitarbeiter*innen der Bezirksregierung pro Geflüchteten verursachen Kosten, die deutlich höher sind als die Kosten für den Betrieb einer kommunalen Einrichtung. Landesunterkünfte werden in der Regel von gewinnorientierten Privatunternehmen betrieben. Deren Eigentümer, meist Finanzinvestoren, profitieren; die Kosten, ob nun finanziell oder in Form von Folgen mangelnder Integration, tragen wir alle.

Alles in allem: Die kommunale Unterbringung wäre langfristig günstiger und integrationsförderlicher als eine Landesunterkunft. Ein verengter Blick auf die Stadt Haltern allein, eine Konzentration einzig auf finanzielle Kosten und kurzfristige Haushaltsentlastung führen aus unserer Sicht zu einer falschen Entscheidung - zu Lasten der bei uns Schutz suchenden Menschen und letztlich zu unserer aller Lasten.

Für den Asylkreis Haltern am See
Hermann Döbber / Prof. Dr. Werner Nienhüser / David Schütz

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